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   BGH, 16.01.1991 - IV ZR 263/89   

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https://dejure.org/1991,4150
BGH, 16.01.1991 - IV ZR 263/89 (https://dejure.org/1991,4150)
BGH, Entscheidung vom 16.01.1991 - IV ZR 263/89 (https://dejure.org/1991,4150)
BGH, Entscheidung vom 16. Januar 1991 - IV ZR 263/89 (https://dejure.org/1991,4150)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Streit zwischen den Erben über die Auseinandersetzung des Nachlasses - Ausgleichspflicht zwischen den Gebern verschiedenartiger gleichrangiger Sicherheiten (Bürgschaft und Grundschuld)

  • FIS Money Advice (Volltext/Auszüge)
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1991, 682
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 29.06.1989 - IX ZR 175/88

    Ausgleich zwischen mehreren auf gleicher Stufe stehenden Sicherungsgebern

    Auszug aus BGH, 16.01.1991 - IV ZR 263/89
    Das steht im Einklang mit der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes (BGHZ 108, 179, 186), die mehreren Bestellern von Sicherheiten gegenseitige Ausgleichsansprüche entsprechend § 426 Abs. 1 Satz 1 BGB selbst dann zubilligt, wenn zwischen ihnen ein echtes Gesamtschuldverhältnis fehlt.

    Dabei ist verkannt, daß der Bundesgerichtshof eine derartige Privilegierung (jedenfalls) dann ablehnt, wenn der Bürge, wie unstreitig auch der Beklagte, auf seine Rechte aus § 776 BGB verzichtet hat (BGHZ 108, 179, 183).

  • OLG Koblenz, 01.02.2007 - 2 U 898/05

    Sicherungsabtretung von Ansprüchen aus einer Kapitallebensversicherung;

    Die anerkannten Grundsätze über Ausgleichsansprüche gemäß § 426 BGB bei mehreren auf gleicher Stufe stehenden Sicherungsgebern - dingliche Sicherungsgeber und Bürgen - (BGH NJW-RR 1981, 682; NJW 1989, 2530; NJW-RR 1991, 170; NJW-RR 1991, 499; NJW-RR 1991, 682) finden auf den Inhaber eines Bezugsrechts aus einer Lebensversicherung nicht entsprechende Anwendung.

    Diese Ausgleichsverpflichtung besteht etwa zwischen Bestellern dinglicher Sicherheiten und Bürgen (vgl. BGH NJW 1989, 2530; NJW-RR 1991, 170; NJW-RR 1991, 499; NJW-RR 1991, 682).

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